Das Recht auf auf eine Versorgung im häuslichen Umfeld wird intensivpflichtigen Patienten durch den Gesetzgeber zugesichert.

Die außerklinische Intensivpflege gliedert sich in:

-  die Grundpflege nach dem Sozialgesetzbuch XI, die alle
   allgemeinen pflegerischen Verrichtungen umfasst.
-  die Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch V,
    in der alle medizinischen und therapeutischen Leistungen
    zusammengefasst sind. 

 

Im Gegensatz zur Behandlungspflege, welche nahezu komplett von den Krankenkassen übernommen wird, können bei der Grundpflege Zuzahlungen durch den Patienten notwendig werden.

 

Um Sie über dieses komplexe Thema aufzuklären, werden wir gemeinsam mit Ihnen die Kostenplanung eingehend besprechen. Sie können sich in allen Bereichen der Finanzierung auf unsere fachmännische Unterstützung verlassen.